Mit einem hochkarätig besetzten Abendsymposium fand das interdisziplinäre Seminar für Wirtschaftswissenschaftler und Juristen zum Thema „Steuergestaltung und Moral“, geleitet von Prof. Dr. Blaufus und RiFG Dr. Thomas Keß, einen gelungenen Abschluss.
Schon seit Jahren wird in den Medien davon berichtet, dass große Konzerne wie Google, Amazon, Apple und Facebook riesige Gewinne erwirtschaften, aber kaum Steuern zahlen. Die Unternehmen bedienen sich dabei aufwändiger Gestaltungen, die mit der Hilfe von Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickelt wurden. Regelmäßig sind diese legal, weil sie internationale Steuersatzgefälle und nicht zwischen den Staaten abgestimmte Gesetze ausnutzen. Es ist die Rede von „aggressiven Steuergestaltungen“, die bei der Allgemeinheit für Empörung sorgen und denen mittlerweile auch die Politik weltweit den Kampf angesagt hat.
Sogar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht es jedermann frei, Gestaltungen zu wählen, die eine möglichst geringe Steuerbelastung nach sich ziehen. Aber warum ist es dann problematisch, wenn Unternehmen durch geschickte Gestaltungen ihre Steuerlast reduzieren, solange sie im Rahmen der Gesetze handeln? Wird von den Unternehmen erwartet, dass sie nicht nur gesetzmäßig handeln, sondern auch moralisch? Und von ihren Beratern, dass sie darauf hinweisen, dass eine Steuergestaltung zwar nicht illegal ist, aber vielleicht illegitim? Und wer bestimmt dann, was moralisch ist oder nicht?
Zu diesen Fragen referierten und diskutierten am 17.1.2023 im Leibnizhaus vor 140 Gästen aus Steuerberatungspraxis, Finanzverwaltung und Universität: Dipl.-Finanzwirt, Dipl.-Theologe Michael Mohr (Stadtdechant Solingen), Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (RiBVerfG a.D., PräsBFH a.D.), StB Dr. Pia Dorfmueller (Partnerin bei Dentons), MDg Ernst Hüdepohl (Leiter der Steuerabteilung im Niedersächsischen Finanzministerium) und Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M (Universität Bielefeld).
Den Abschluss der Veranstaltung bildete die Preisverleihung. RiFG Dr. Thomas Keß und Prof. Dr. Kay Blaufus zeichneten die beste juristische und die beste wirtschaftswissenschaftliche Arbeit des interdisziplinären Seminars jeweils mit einem Preisgeld von 500 Euro aus.